Erbe nicht schätzen

Reicht ein Erbe das für den Erbschein notwendige Nachlasswertverzeichnis nicht ein, kann das Nachlassgericht das Vermögen nicht einfach schätzen. Die Schätzung des Nachlasswertes, nach dem sich die Gebühren für den Erbschein richten, muss zumindest „auf vorliegenden Tatsachen“ basieren. Auf ein ents

Samstag, 13. September 2025

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