Allmählich beginnt wieder die Sturmsaison. Dabei ist die Gefahrenlage je nach Region unterschiedlich. Auf mögliche Schäden sollte sich aber jeder Hausbesitzer vorbereiten. „Grundsätzlich sollte man sich den größten anzunehmenden Unfall vorstellen und sich fragen, ob man den Schaden aus eigener Tasche zahlen könnte“, rät Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern. Lautet die Antwort nein, sollte man sich versichern.
Wohngebäude
„Grundsätzlich sollte jeder Hausbesitzer eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Denn den Komplettverlust des eigenen Hauses, beispielsweise durch ein Feuer, können die wenigsten finanziell verkraften“, erklärt Straub. Die Versicherung zahlt bei Sturm, Hagel, Brand, Blitzschlag und Leitungswasserschäden. Stürmisch finden die meisten Versicherer Winde ab der Stärke 8, das entspricht 62 km/h. Wie stark es geweht hat, erfährt man vom Deutschen Wetterdienst.
Mitversichert ist alles, was fest mit dem Haus verbunden ist, beispielsweise Heizungen, Rohre, Regenrinnen und die Hauselektrik. Anbauten wie Garage oder Gartenhäuschen müssen der Versicherung gemeldet werden, damit sie mit abgedeckt sind, heißt es vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Elementarschäden
Die Wohngebäudeversicherung zahlt nicht bei Schäden, die durch die weiteren Naturgefahren Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch und Schneedruck verursacht werden. Damit auch diese Risiken abgedeckt sind, braucht es eine zusätzliche Elementarschadenversicherung. Sascha Straub rät grundsätzlich jedem zu einer solchen Police: „Selbst wenn das Haus vor Überschwemmung vermeintlich geschützt ist, sollte man Risiken wie Erdrutsch und Schneedruck nicht unterschätzen.“
Auch Julia Böhne vom Bund der Versicherten warnt vor den Naturgefahren: „Gerade in den letzten Jahren sind viele Hauseigentümer in bisher sicheren Regionen von Hochwasser und Starkregen überrascht worden“.
Dabei droht bei Hochwasser nicht nur ein vollgelaufener Keller, auch ein Rückstau der Kanalisation kann die Folge sein. In diesem Fall springt ebenfalls die Elementarschadenversicherung ein. Hier sei jedoch Vorsicht geboten, warnt Sascha Straub von der Verbraucherzentrale. „Viele Versicherer leisten nur, wenn im Haus eine Rückstauklappe eingebaut ist, die nachweislich einmal im Jahr gewartet wird.“
Prämie
Die Prämien für den Zusatzschutz unterscheiden sich stark nach Lage des Hauses. Für die meisten Gebäude ist die Elementarschadendeckung für weniger als 100 Euro im Jahr erhältlich. Bei Objekten, die in Gefahrenzonen stehen, wird es dagegen teuer. Versicherungsschutz ist dann oft nur gegen sehr hohe Prämien und mit hohen Selbstbeteiligungen zu haben.
Hausrat
Soll auch die Einrichtung versichert werden, dann muss eine Hausratversicherung her. „Mitversichert ist alles, was man bei einem Umzug mitnehmen würde“, erläutert Straub. Die Hausratversicherung erstattet im Schadensfall den Anschaffungswert der zerstörten oder verlorenen Gegenstände. Sie zahlt aber nur unter denselben Bedingungen wie die Wohngebäudeversicherung. Das heißt: läuft der Keller mit Grundwasser voll, braucht man eine Elementargefahrenabsicherung.
Darüber hinaus leistet die Hausratversicherung bei Einbruch und Diebstahl. Die Versicherer schlagen in der Regel maximale Versicherungssummen für Bargeld, Schmuck und den Gesamthausrat vor. Sascha Straub zufolge sind diese Wertgrenzen meist weit genug gezogen: „Viele Eigentümer überschätzen den Wert ihres Hausrats.“
Generell sei eine Hausratversicherung sinnvoll, meint der Experte. Allerdings sei ein Verzicht dann überlegenswert, wenn man den ganzen Hausrat ohne größere finanzielle Probleme selbst ersetzen könnte.
Haftpflicht
Eine Privathaftpflichtversicherung sollte ausnahmslos jeder haben, da sind sich die Versicherungsexperten Böhne und Straub einig. „Die Haftpflichtversicherung bezahlt Schäden, die man bei Dritten verursacht hat. Außerdem wehrt sie unberechtigte Schadensersatzansprüche ab“, erklärt Böhne. „Die Versicherung springt auch für Schäden ein, die von einem selbst bewohnten Haus ausgehen.“ Ein Beispiel: Ziegeln werden im Sturm vom Dach gerissen und verletzen einen Passanten.
Wer sein Haus vermietet, braucht eine gesonderte Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Autoversicherung
Überschwemmungsschäden an stehenden Autos übernimmt die Teilkaskoversicherung. Die Vollkasko zahlt, wenn der Fahrer in eine überschwemmte Straße fährt. Wer sein geparktes Auto nicht rechtzeitig in Sicherheit bringt, obwohl das möglich gewesen wäre, handelt unter Umständen grob fahrlässig. Dann zahlt die Versicherung oft nur einen kleinen Teil des Schadens oder verweigert die Leistung ganz. Auch wer trotz entsprechender Warnungen in ein Überschwemmungsgebiet fährt, riskiert Abschläge.
Photovoltaik/Öltanks
Ist auf dem Hausdach eine Photovoltaikanlage installiert, gilt es einiges zu beachten. „Man sollte zunächst mit der Haftpflichtversicherung klären, ob Schäden, die Dritten durch die Anlage entstehen können, mitversichert sind“, erklärt Straub. Ebenfalls prüfen sollte man, ob die Wohngebäudeversicherung die Anlage mit abdeckt. „In vielen Fällen ist es besser, man schließt gleich eine gesonderte Police ab“, rät der Experte. Diese deckt dann auch zusätzliche Risiken wie Sabotage oder Konstruktionsmängel ab.
Auch wer einen Öltank nutzt, sollte klären, ob dieser mit der Haftpflichtversicherung mitversichert ist, rät Straub. „Maßgeblich ist oft das Volumen.“ Ist der Tank nicht mitversichert, lohnt sich eine Öltankhaftpflichtversicherung. „Die Beseitigung von Umweltschäden, die durch einen undichten Tank entstehen, kann sehr teuer sein. Hausbesitzer sollten sich deshalb absichern.“
Unwetter: Was tun?
Nach einem Unwetter sollten Hausbesitzer Schäden möglichst gering halten. Zerbrochene Fensterscheiben sollten abgedichtet und herumliegende Gegenstände geräumt werden, rät der Versicherungsverband. Die Schäden sollten dem Versicherer möglichst schnell gemeldet werden, so komme man schneller an sein Geld.
Wichtig sei die sorgfältige Auflistung der Schäden und deren Dokumentation auf Fotos und mit Kaufbelegen. Und: Aufträge an Handwerksbetriebe sollten auf keinen Fall vergeben werden, bevor man mit dem Versicherer gesprochen hat.