Will man Berufskleidung von der Steuer absetzen, darf sie nicht für private Zwecke geeignet sein. Denn um sie als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen, müsse die private Nutzung „so gut wie ausgeschlossen sein“, teilt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin mit. Allein der Fakt, dass eine bes
Dieser Artikel (ID: 1753693) ist am 29.11.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27).