Pflege: Anspruch auf Wohngeld

Pflegebedürftige, die nicht nur vorübergehend in einem Heim leben, haben grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld. Wie die Verbraucherzentrale Berlin einschränkt, gilt dies allerdings nur, wenn Betroffene keine anderen Sozialleistungen beziehen. Beispielsweise die sogenannte Hilfe zur Pflege. Wie viel Wo

Donnerstag, 11. September 2025

30 Tage einmalig 0,99€

  • Testen Sie unser
  • ePaper einen Monat lang.
  • Jederzeit kündbar.
Jetzt testen

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.