Pflege: Anspruch auf Wohngeld

von Redaktion

Pflegebedürftige, die nicht nur vorübergehend in einem Heim leben, haben grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld. Wie die Verbraucherzentrale Berlin einschränkt, gilt dies allerdings nur, wenn Betroffene keine anderen Sozialleistungen beziehen. Beispielsweise die sogenannte Hilfe zur Pflege. Wie viel Wohngeld Pflegebedürftige in der stationären Pflege bekommen können, richtet sich wie bei Mietern unter anderem nach der Höhe des Einkommens beziehungsweise des Vermögens. Bei Pflegebedürftigen kann zusätzlich eine Schwerbehinderung eine Rolle spielen. Beantragen lässt sich Wohngeld im zuständigen Bürger- oder Wohnungsamt, so die Verbraucherzentrale. Zum Januar 2023 sollen die Zuschüsse deutlich erhöht werden.  dpa

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