Wenn die Wohnung verkauft wird, tritt der neue Vermieter in die Rechte und Pflichten des alten Vermieters ein, er übernimmt also einfach den Mietvertrag. Wenn also der neue Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen will, hat er eine Kündigungsfrist von 36 oder neun Monaten, je nachdem, wie lange das Mietverhältnis mit dem alten Vermieter schon besteht. Bis fünf Jahre sind es drei Monate, bei fünf bis acht Jahren sind es sechs Monate und ab acht Jahren beträgt die Kündigungsfrist neun Monate. Wenn das Mietverhältnis dann beendet ist, kann der Mieter die Kaution vom jetzigen Eigentümer/Vermieter zurückverlangen. Der alte Eigentümer (Verkäufer) muss diese dem neuen Eigentümer (Käufer) übertragen. Wenn der alte Eigentümer eine 20-prozentige Mieterhöhung vorgenommen hat, kann die Miete zumindest die nächsten drei Jahre nicht erhöht werden. In München ist allerdings nach den gesetzlichen Bestimmungen nur eine 15-prozentige Mieterhöhung erlaubt.