Die Anschaffungskosten darf der Vermieter nicht umlegen, auch nicht die Mietkosten, das ist die derzeitige Rechtsprechung.
Hinsichtlich der Wartungskosten kommt es darauf an, was zwischen Vermieter und Mieter vereinbart wurde. In Bayern darf der Mieter diese Prüfung nämlich auch selbst machen – allerdings trägt er dann auch die Verantwortung, wenn der Melder trotz Anlass nicht auslöst. Wenn der Vermieter die Wartung übernimmt, kann er die Kosten in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Zu der Wartung gehört natürlich auch die Überprüfung der Batterien und des Gehäuses.