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Post: „Mobile Briefmarke“ länger gültig Gutscheine: Das gilt im EU-Ausland PKV: Warnung vor Tarifoptimierern

von Redaktion

Im Streit über sogenannte mobile Briefmarken hat die Deutsche Post eine Niederlage einstecken müssen. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der zufolge diese Art der Frankierung nur 14 Tage nach dem Kauf gültig ist, ist nach einem Urteil des Kölner Landgerichts unwirksam, wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) mitteilte. Seit zwei Jahren können Kundinnen und Kunden in der App „Post & DHL“ die mobile Briefmarke kaufen. Sie bekommen einen Code aus Zahlen und Buchstaben, den sie auf den Umschlag schreiben, dadurch gilt der Brief als frankiert.

Dass die Frankierung nur zwei Wochen gültig ist, stößt Verbraucherschützern sauer auf. Diese extreme Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren sei rechtswidrig. Die Post sieht es anders. „Wir haben hier eine andere Rechtsauffassung und sind daher in Berufung gegangen.“ Das Kölner Landgericht bestätigte das Urteil. Die Kammer ist der Auffassung, dass das Kaufrecht zur Anwendung komme und dass eine Verjährung nach drei Jahren rechtmäßig sei. Für Verbraucher bleibt vorerst alles beim Alten: Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, gilt die AGB-Klausel mit der 14-Tage-Frist weiter.

Gerade für Last-Minute-Geschenke ist ein Gutschein oft das Präsent der Wahl. Ob für den Spa-Tag in Österreich, die Weintour in Frankreich oder das ausgezeichnete Restaurant in Italien – auch ein Gutschein aus dem EU-Ausland kann infrage kommen. Aber: Die Einlösebedingungen können sich je nach Land unterscheiden. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hin.

In Deutschland sind Geschenkgutscheine den Angaben zufolge zum Beispiel in der Regel drei Jahre lang gültig. Die Frist beginnt am Ende des Jahrs, in dem der Gutschein gekauft wurde. Ähnliches gilt etwa in Dänemark. In Italien und Frankreich hingegen legt der Händler fest, wie lange ein Gutschein einlösbar ist. Und in Österreich kann man Gutscheine laut EVZ sogar 30 Jahre lange einlösen, sofern das nicht ausdrücklich anders geregelt ist.

Ist der Gutschein einmal abgelaufen, verfällt er in der Regel – außer der Händler zeigt sich kulant.

Steigen die Beiträge für die private Krankenversicherung (PKV), können Versicherte einen Tarifwechsel in Erwägung ziehen. Aber welcher Tarif der eigenen Versicherungsgesellschaft kommt infrage? Oft ist das schwer zu beurteilen. Auf sogenannte Tarifoptimierer sollten sich Versicherte aber nur mit äußerster Vorsicht einlassen, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Vermittler versprechen, einen günstigen Tarif für Versicherte zu finden. Der Verbraucherzentrale zufolge sparen Versicherte auf diesem Weg nicht immer Geld. Bedenken sollten Wechselwillige etwa, dass der Dienstleister ein Erfolgshonorar bekommt, das bei der Kalkulation zunächst meist außen vor bleibt. Üblich seien hier Honorare von ungefähr der jährlichen Ersparnis. Außerdem ist der Selbstbehalt bei preiswerteren PKV-Tarifen meist höher – oder aber die Erstattung der Regelsätze reduziert. „Am Ende zahlen Versicherte also ein hohes Honorar an den Tarifoptimierer, weil dieser die monatlichen Beiträge kräftig gesenkt hat, und gleichzeitig viele Arztkosten aus eigener Tasche, da der Selbstbehalt höher ist“, so die Verbraucherzentrale Hamburg.

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