LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wer zahlt die Garagen-Sanierung?

von Redaktion

Dies hängt letztlich von den Vereinbarungen in der Teilungserklärung ab. In der Regel wird bei einer Wohnungseigentumsanlage in dieser Größenordnung eine entsprechende Vereinbarung in der Teilungserklärung enthalten sein, die die Tiefgaragenkosten des Gemeinschaftseigentums (also der Instandhaltungs- und Sanierungskosten) nur auf die einzelnen Garageneigentümer nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel aufteilt. Wenn eine solche Bildung einer „Untergemeinschaft“ in der Teilungserklärung nicht erfolgt ist, sind die Kosten des Gemeinschaftseigentums der Tiefgarage auf die Eigentümer in der Eigentümergemeinschaft nach dem vereinbarten Teilungsschlüssel umzulegen. Dieses Ergebnis führt in der Praxis oft zu Unmut, besonders bei den Eigentümern in der Gemeinschaft, die über keinen Garagenstellplatz verfügen und sich trotzdem an den gemeinschaftlichen Kosten der Tiefgarage beteiligen müssen.

Da es sich bei den Tiefgaragenstellplätzen um Sonder- bzw. Teileigentum handeln muss, da andernfalls ein Verkauf an Personen außerhalb der Eigentümergemeinschaft nicht möglich wäre, hat jeder Garageneigentümer eventuelle Sondereigentumskosten selbst zu tragen. Da sie als „Fremde“ jedoch auch zur Eigentümergemeinschaft gehören, haben sie sich bei letzterer Konstellation auch an allen gemeinschaftlichen Kosten gemäß ihrem Miteigentumsanteil (der natürlich nur gering ist) ebenso zu beteiligen.

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