Energiezuschläge für Hotels und Herbergen sind laut der Verbraucherzentrale Berlin rechtens, müssen aber schon bei der Buchung transparent gemacht werden. „Wenn so ein Energiezuschlag erst hinterher beim Begleichen der Rechnung erscheint und damit die Gesamtsumme erhöht, muss der Aufpreis nicht gezahlt werden“, so Josephine Frindte, Juristin bei der Verbraucherzentrale. Wichtig: Das gilt für deutsche Unterkünfte, im Ausland kann es gegebenenfalls abweichende rechtliche Regelungen geben.