LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Werden die Schulden berücksichtigt?

von Redaktion

Wird auch berücksichtigt, dass die Wohnung als Altersversorgung dient und dass, falls der gesamte Zugewinn ausbezahlt werden muss, nach dem heutigen Stand die Wohnung verkauft werden müsste?“

Es handelt sich hier um eine rein zivilrechtliche und keine steuerrechtliche Frage, insofern können wir nur allgemeine Aussagen treffen.

Grundsätzlich ist der Zugewinn der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten bei Beendigung der Ehe das Anfangsvermögen übersteigt. Beim Anfangsvermögen handelt es sich um das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beginn der Ehe gehörte. Das Endvermögen besteht aus dem Vermögen, das dem Ehegatten nach Abzug der Schulden bei Beendigung der Ehe gehört. Bei der Berechnung des Endvermögens Ihres Sohnes werden somit die noch bestehenden Schulden in Abzug gebracht. Dadurch wird sein Endvermögen gemindert. Gleiches gilt für das Anfangsvermögen. Bestanden die Schulden also schon zu Beginn der Ehe, so mindern sie sein Anfangsvermögen.

Eine Berücksichtigung des Aspekts, dass die Wohnung als Altersversorgung dient und somit bei Scheidung zur Begleichung des an die Ehefrau zu zahlenden Zugewinns gegebenfalls verkauft werden muss, erfolgt nicht.

Für konkrete Fragen beziehungsweise die Berechnung des Zugewinns empfehlen wir in jedem Fall, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.

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