LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wie legen wir das Erbe fest?

von Redaktion

Sie und Ihre Frau haben einen Vertrag geschlossen, der aus zwei getrennten Teilen besteht: Einmal den Ehevertrag und zum anderen den Erbvertrag. In letzterem haben Sie beide die Erbfolge geregelt und Sie wünschen hierzu Änderungen beziehungsweise Ergänzungen. Im Unterschied zum ehevertraglichen Teil können Sie den erbvertraglichen Teil ändern, ohne dass Sie hierzu zum Notar müssen und wieder Kosten entstünden. Die Änderung kann allerdings nur in Form eines gemeinschaftlichen Testaments erfolgen. Hierfür genügt, dass ein Ehegatte das Testament eigenhändig schreibt und unterschreibt und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mit unterzeichnet. Den Inhalt dieses gemeinsamen Testaments können Sie frei gestalten, entweder Sie ergänzen lediglich die Regelungen, die im Erbvertrag von 1975 getroffen wurden, oder Sie heben diese vollständig auf und treffen in dem gemeinsamen Testament alle Regelungen, die Sie sich vorstellen, neu. Der Ehevertrag wird durch diese Änderungen nicht betroffen und bleibt weiterhin wirksam. Das Testament sollten Sie in die amtliche Verwahrung zum Nachlassgericht geben, womit sichergestellt ist, dass dieses Testament im Todesfall von Amts wegen auch eröffnet wird.

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