Josef P.: „Wir haben Ende 2019 ein gemeinsames Zweifamilienhaus mit Dachwohnung unserem einzigen Sohn überlassen und uns den Nießbrauch gesichert. Nun wäre für uns wichtig zu wissen, wie das Haus vom Finanzamt bewertet wurde. Wir haben nämlich weitere Immobilien und Grundstücke zu übergeben. Bei der ersten Übertragung wurde offenbar der Freibetrag von zusammen 800 000 Euro nicht überschritten. Wie erfahren wir, wie viel Freibetrag noch übrig ist? Ein Anruf beim Erbschaftsstelle brachte auch nicht den gewünschten Wert, sondern lediglich die Aussage, dass eben der Wert unter 800 000 Euro liegt und somit nur einen Aktenvermerk zur Ablage gemacht wurde.“
Die Immobilienbewertung wird vom Finanzamt für die schenkungssteuerlichen Zwecke intern durchgeführt. Ob im Einzelfall das Finanzamt, wenn es offensichtlich ist, dass die Freibeträge nicht überschritten sind, eine Bewertung durchführt, ist nicht bekannt. Wenn die Aussage getroffen worden ist, dass der Wert unter 800 000 Euro liege, ist evtl. keine Bewertung durchgeführt worden. Diese würde nachgeholt werden, wenn bei der nächsten Schenkung oder bei der Erbschaft eine Steuerpflicht begründet werden könnte.
Wenn eine Information über den Wert notwendig ist, verbleibt es daher dabei, dass der Steuerpflichtige eine eigene Bewertung durchführen lassen muss. Leider muss das Finanzamt eine solche Bewertung allerdings nicht zwingend anerkennen. Eine Restunsicherheit verbleibt immer in diesen Fällen.