Die einmalige Energiepauschale wird allen Rentnerinnen und Rentnern gewährt und diesen persönlich ausgezahlt. Begünstigte sind die Bewohner, nicht das Seniorenheim. Das ergibt sich aus dem „Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner“ kurz RentEPPG. Das Gesetz macht hier für Bewohner und Bewohnerinnen eines Seniorenheims keine Ausnahme.