Einige Verwirrung herrschte in den vergangenen Wochen unter Autofahrern, denn seit Februar gilt eine neue DIN-Norm bei den Verbandskästen. Sie enthalten nun zwei Gesichtsmasken, nur noch ein Dreieckstuch und kein kleineres Verbandstuch mehr. Was es mit der neuen Norm auf sich hat und was man sonst so im Auto dabei haben muss, hier das Wichtigste.
DIN-Norm geändert
Grundsätzlich ist das Mitführen eines Verbandskastens gesetzlich vorgeschrieben. Zugelassen sind derzeit die Erste-Hilfe-Sets nach den DIN-Ausgaben von Januar 1998, Januar 2014 oder Februar 2022 (DIN 13164). Das heißt, die DIN-Norm hat sich geändert. Neue Kästen werden also nur noch nach den neuen Standards produziert. Verbandskästen, die den alten, zugelassenen DIN-Ausgaben entsprechen, müssen aber nicht nachgerüstet werden, erklärt Rudolf Vogler vom ADAC. Das bedeutet, die neue DIN-Norm ist nicht rechtsverbindlich und trotz der Änderung müssen bereits bestehende Verbandskästen nach der alten DIN-Norm nicht mit Schutzmasken nachgerüstet oder gar ausgetauscht werden. Es droht also auch kein Bußgeld, wenn man keine Schutzmasken dabeihat. Voraussetzung ist natürlich, dass die Inhalte des vorhandenen Sets noch dem Mindesthaltbarkeitsdatum entsprechen. Ansonsten müssen die abgelaufenen Teile ausgetauscht werden. Geschieht dies nicht, droht ein Verwarngeld von bis zu zehn Euro. Verbandskästen und ihr Inhalt haben eine Haltbarkeit von bis zu fünf Jahren. Ein gelegentlicher Kontrollblick in den Verbandskasten ist also angesagt. Die Masken haben im Übrigen nichts mit Corona zu tun, sondern sollen laut dem Deutschen Institut für Normung (DIN) dem Hygieneschutz dienen und die Hemmschwelle bei Erste-Hilfe-Maßnahmen senken, ähnlich wie die Einmalhandschuhe.
Warndreieck muss ins Auto
Neben dem Verbandskasten gibt es aber noch einige weitere Dinge, die im Auto verpflichtend mitgeführt werden müssen. So ist das Warndreieck für alle Auto- und Quadfahrer Pflicht. Motorräder, Roller und Mopeds sind ausgenommen. „Das Warndreieck muss rückstrahlend, tragbar, standsicher und auf ausreichende Entfernung erkennbar sein”, erklärt Vogler. Wer liegen bleibt, muss sofort nach dem Einschalten des Warnblinkers das Dreieck gut sichtbar aufstellen. Wichtig hierbei: die Entfernung. „Sie ist abhängig von der Geschwindigkeit des Verkehrs”, so Vogler. Auf der Landstraße sind etwa 100 Meter nötig, auf der Autobahn muss der Abstand mindestens 150 Meter betragen.
Warnwesten im Fahrzeugraum
Neben Verbandskasten und Warndreieck müssen auch Warnwesten mitgeführt werden. Nur Motorräder und Wohnmobile sind von dieser Pflicht ausgenommen. Rein rechtlich reicht übrigens eine Weste, der ADAC empfiehlt allerdings, für alle Insassen eine Warnweste mitzuführen. „Es kann ja sein, dass sich auch Mitfahrer zeitweise auf der Fahrbahn aufhalten müssen”, so Vogler. Zumal die Gesetzeslage im Ausland anders sein kann. „Vorgeschrieben ist in der Regel nur eine Warnweste pro Fahrzeug. Wenn aber mehrere Personen im Pannenfall aussteigen möchten, benötigen auch sie in einigen Ländern eine Warnweste.” Eine solche Regelung gilt beispielsweise in Tschechien. Außerdem empfiehlt der ADAC, die Warnwesten im Fahrzeuginneren aufzubewahren und nicht im Kofferraum. „Sonst muss man ohne den Schutz auf die Fahrbahn treten, um sie aus dem Kofferraum zu holen. Schon das kann in einigen Ländern geahndet werden”, warnt Vogler.
Fahrzeugpapiere im Original
Nicht unbedingt nötig für den Notfall, aber dennoch Pflicht im Auto sind Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil eins, früher auch Fahrzeugschein genannt. Beides muss im Original vorhanden sein. „Auch eine beglaubigte Kopie reicht als Ersatz für die Originalpapiere nicht aus”, warnt Vogler. Bei Verstoß droht ein Verwarngeld von zehn Euro.
Ersatzreifen keine Pflicht
Ein Ersatzreifen muss übrigens nicht zwingend mitgeführt werden. Das erhöhte Gewicht macht sich auf die Dauer beim Spritverbrauch bemerkbar, deshalb verzichten immer mehr Autohersteller darauf. Dennoch empfiehlt der ADAC ihn. Alternativ würden sich auch Reifendichtmittel anbieten. „Diese Pannensets ermöglichen allerdings nur bei Stichverletzungen oder kleinen Rissen die Weiterfahrt“, warnt Vogler. Außerdem sei es empfehlenswert, eine Decke mitzunehmen. „Immer wieder kommt es vor, dass es auf der Autobahn kein Vor und Zurück mehr gibt und man für mehrere Stunden im Fahrzeug ausharren muss”, so Vogler. Vor dem Antritt einer Urlaubsreise sollten zudem sämtliche Notrufnummern, zum Beispiel bei einer Panne und für einen Fahrzeugrücktransport, bereitliegen.