Kündigung per Mail nicht gültig

von Redaktion

München – Wer raus aus seinem Job möchte, muss beim Arbeitgeber eine Kündigung einreichen. Aber geht das auch per E-Mail? Die kurze Antwort: Nein. Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh, verweist hier auf den Paragrafen 623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. „Der besagt, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform“, so Schipp. Die elektronische Form schließt das Gesetz explizit aus. Kündigungen per E-Mail seien daher ebenso unwirksam wie Kündigungen per Fax, SMS oder Messengerdienst. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber. Außerdem wichtig: Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein.

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