Ein Unfall oder eine Krankheit können dazu führen, dass ein Mensch auf Dauer oder vorübergehend seinen Alltag nicht mehr allein bestreiten kann. Dennoch müssen Entscheidungen getroffen und laufende Rechnungen beglichen werden. Für solche Fälle gibt es Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten. W
Dieser Artikel (ID: 1833992) ist am 15.04.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39).