LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wann gilt wieder ein Freibetrag?
Zunächst ist zu klären, inwieweit der Freibetrag Ihres Sohnes Ihnen gegenüber verbraucht ist. Sie haben gemeinsam mit Ihrem Mann, also hälftig, die Wohnungen an Ihren Sohn übertragen, im Jahr 2015 also Werte von 145 000 Euro, im Jahr 2021 von 257 250 Euro. Allerdings ist von diesen beiden Werten jew