LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Vollmacht für die Eigentümerversammlung
Damit sich die Eigentümer auf die Eigentümerversammlung bezüglich des Inhalts und der möglichen Folgen der Versammlung vorbereiten können, müssen die Tagesordnungspunkte, also die Gegenstände der Beschlüsse, bereits bei der Einberufung der Versammlung, also in der Einladung, bezeichnet werden. Dadur