Damit sich die Eigentümer auf die Eigentümerversammlung bezüglich des Inhalts und der möglichen Folgen der Versammlung vorbereiten können, müssen die Tagesordnungspunkte, also die Gegenstände der Beschlüsse, bereits bei der Einberufung der Versammlung, also in der Einladung, bezeichnet werden. Dadurch soll der einzelne Wohnungseigentümer entscheiden können, ob gegebenenfalls ein Vertreter zur Versammlung entsandt wird. Werden Tagesordnungspunkte erst in der Versammlung festgelegt, sind die entsprechenden Beschlüsse innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung anfechtbar. Erfolgt keine Anfechtung innerhalb dieser Frist, so sind die Beschlüsse trotz der fehlenden Ankündigung der Tagesordnungspunkte bestandskräftig und damit gültig. Sollten Sie also vorhaben, gegen die entsprechenden Beschlüsse vorzugehen, so müssen Eigentümer zügig handeln, damit die Frist nicht abläuft.