Keine Pflicht Geld zu zahlen

von Redaktion

Der Ausbau des Glasfasernetzes in Deutschland nimmt Formen an. Manche Kunden haben schon während der Bauphase einen Vertrag mit einem Telekommunikationsanbieter geschlossen. Wichtig zu wissen: So lange die Leitungen noch nicht verfügbar sind, müssen auch keine Entgelte gezahlt werden, informiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Oft gibt es auch Verwirrung um den Beginn von Verträgen und Kündigungsrechten. Grundsätzlich gilt bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen, also bei Onlineverträgen, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ein Vertrag gilt als geschlossen, sobald eine Auftragsbestätigung des Anbieters vorliegt. Eine Auftragseingangsbestätigung dagegen stellt noch keine verbindliche Vertragszusage dar. dpa

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