Der Ausbau des Glasfasernetzes in Deutschland nimmt Formen an. Manche Kunden haben schon während der Bauphase einen Vertrag mit einem Telekommunikationsanbieter geschlossen. Wichtig zu wissen: So lange die Leitungen noch nicht verfügbar sind, müssen auch keine Entgelte gezahlt werden, informiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Oft gibt es auch Verwirrung um den Beginn von Verträgen und Kündigungsrechten. Grundsätzlich gilt bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen, also bei Onlineverträgen, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ein Vertrag gilt als geschlossen, sobald eine Auftragsbestätigung des Anbieters vorliegt. Eine Auftragseingangsbestätigung dagegen stellt noch keine verbindliche Vertragszusage dar. dpa