Sie soll sowohl Auszubildenden als auch Ausbildungsbetrieben die Möglichkeit geben, herauszufinden, ob es wirklich passt: die Probezeit. Während ihr können sowohl Betriebe als auch Lehrlinge fristlos und ohne Begründung kündigen. Doch wie lange dauert die Probezeit für Auszubildende eigentlich?
Während die Probezeit bei regulären Arbeitsverhältnissen maximal sechs Monate dauern darf, Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber auch Arbeitsverträge abschließen können, die gar keine Probezeit vorsehen, sieht das bei Ausbildungsverhältnissen anders aus. „In der Ausbildung muss die Probezeit mindestens einen Monat dauern“, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Höchstens darf sie vier Monate dauern. „Die zeitlichen Grenzen sind durch Paragraf 20 des Berufsbildungsgesetzes verbindlich festgeschrieben.“
Nur wenn die Ausbildung während der Probezeit länger unterbrochen wurde, lässt das Bundesarbeitsgericht in Ausnahmefällen eine Verlängerung um die Zeit der Unterbrechung zu, erklärt Bredereck. Das könnte etwa dann der Fall sein, wenn Auszubildende zu Beginn ihrer Ausbildung sehr lange krank sind. Verkürzt werden kann die Mindestfrist von einem Monat aber in aller Regel nicht, „auch nicht durch ein vorangegangenes Praktikum“, so der Anwalt. Gut zu wissen: Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur noch aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, etwa dann, wenn eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt. dpa