In Deutschland gibt es immer mehr alte Menschen, die pflegebedürftig werden. Und es gibt immer weniger junge Menschen, die in die Pflegeversicherung einzahlen. Pflegepersonal ist knapp und Plätze in Pflegeheimen sind sehr teuer. Gegen all diese schlechten Nachrichten soll das „Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz“ helfen. Geplant sind finanzielle Hilfen und der Abbau von Bürokratie.
Die gesetzliche Pflegeversicherung soll vorerst bis 2025 finanziell abgesichert werden. Unter anderem wird das Pflegegeld für pflegende Angehörige im kommenden Jahr um fünf Prozent erhöht. Zudem soll es einfacher werden, Hilfe für eine Auszeit bei der häuslichen Pflege zu erhalten.
Zur Finanzierung der Maßnahmen werden unter anderem die Beiträge zur Pflegeversicherung angehoben. Rund vier der insgesamt fünf Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden von Angehörigen versorgt. Das „Entlastungsbudget“ soll ihnen helfen – und zum 1. Juli 2025 in Kraft treten. Damit sollen Verhinderungspflege (bis zu 1612 Euro pro Jahr) und Kurzzeitpflege (bis zu 1774 Euro) flexibel kombiniert und unbürokratisch genutzt werden können. So können die Pflegenden eine Auszeit nehmen, während die Pflege gewährleistet bleibt.
Für Eltern von pflegebedürftigen Kindern (bis zum 25. Lebensjahr), die einen Pflegegrad von 4 oder 5 besitzen, steht diese Entlastung bereits ab dem 1. Januar 2024 zur Verfügung.
Das gilt aktuell
Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, so übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Das ist die sogenannte Verhinderungspflege. Diese wird für längstens sechs Wochen pro Kalenderjahr bezahlt. Eine vollstationäre Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann. Die Leistung dafür unterscheidet sich betragsmäßig nicht nach Pflegegraden, sondern steht allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung. Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige, wenn sie nicht in einem Heim, sondern zu Hause gepflegt werden. Je nach Pflegegrad sind das aktuell monatlich:
. Pflegegrad 1 – 0 Euro
. Pflegegrad 2 – 316 Euro
. Pflegegrad 3 – 545 Euro
. Pflegegrad 4 – 728 Euro
. Pflegegrad 5 – 901 Euro
Das ist geplant
Zum Januar 2024 soll das Pflegegeld um fünf Prozent angehoben werden. Ab Januar 2025 wird es dann nur noch eine Dynamisierung von 4,5 Prozent geben. Das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld können Angehörige künftig jährlich beantragen. Bislang konnte sich jede Pflegende Privatperson einmalig insgesamt zehn Tage vom Job freistellen lassen, um eine Angehörige zu pflegen. Künftig soll es jedes Jahr zehn Tage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung geben.
Beiträge
Um die Kosten der Pflegereform zumindest zum Teil aufzufangen, wurde der Beitrag zum 1. Juli dieses Jahres angehoben – allerdings nicht für alle im gleichen Maß. Kinderlose zahlen vier Prozent des Bruttoeinkommens in die Pflegeversicherung. Für Eltern steigt der Beitragssatz von 3,05 Prozent auf 3,40 Prozent. Ab dem zweiten Kind müssen Eltern dann jeweils 0,25 Prozentpunkte weniger Pflegebeitrag zahlen.
Entlastung
Für Menschen im Pflegeheim werden die Entlastungszuschläge zum 1. Januar 2024 angehoben. Das soll die Heimunterbringungs-Kosten senken. Seit 2022 senkt der Entlastungszuschlag den Eigenanteil um fünf Prozent im ersten Jahr, um 25 Prozent im zweiten Jahr, um 45 Prozent im dritten und um 70 Prozent ab dem vierten Jahr. Mit dem neuen Gesetz geht die Staffelung so: 15 Prozent weniger im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten Jahr und 75 Prozent weniger Eigenkosten ab dem vierten Jahr.
Leiharbeit
Pflegekräfte sind oftmals lieber bei einer Leiharbeitsfirma beschäftigt als bei einem Krankenhaus oder bei der Pflegeeinrichtung. Denn dort haben sie vor allem besser planbare Arbeitszeiten. Und insbesondere in der Altenpflege werden sie auch häufig besser bezahlt als die Stammbelegschaft. Dieser Markt blüht aufgrund des hohen Fachkräftebedarfs. Das verursacht hohe Kosten – und auch Ärger. Angestellte Pflegefachkräfte beschweren sich über die „nicht vorhandene Einarbeitung“ der Leiharbeiter. Das neue Gesetz sieht nun für Leiharbeiter in diesem Bereich die gleichen „Wirtschaftlichkeitsgrundsätze“ bei der Vergütung vor wie für Festangestellte. Auch sollen Leiharbeitseinsätze nur „zusätzliche Instrumente“ darstellen, um bei kurzfristigen Personalausfällen auszuhelfen. Dadurch soll ein wirtschaftlicher Anreiz geschaffen werden, Stammpersonal zu halten und ungleiche Arbeits- und Entlohnungsbedingungen zulasten des Stammpersonals zu beschränken.