Der Perso kann mehr als man denkt

von Redaktion

VON DIREK AVERESCH

Die Geschichte des E-Persos ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Seit seiner Einführung Ende 2010 ist er nie richtig in die Gänge gekommen. Andere Verfahren, etwa das komplizierte Video-Ident, haben den E-Perso im Alltag sogar überholt. Dabei hat der E-Perso Vorteile.

Ist denn E-ID in meinem E-Perso aktiviert?

Die Online-Ausweisfunktion (E-ID) ist bei allen seit Mitte Juli 2017 ausgestellten E-Persos standardmäßig aktiviert, kann aber auch bei E-Persos jüngeren Datums aktiv sein. Den Status zeigt auf dem Smartphone eine App an – die Ausweisapp 2. Die App läuft auf fast jedem Smartphone mit NFC-Chip. Ist die Funktion deaktiviert, kann man sie kostenlos beim Bürgeramt einschalten lassen.

Die App fordert eine PIN: Wo finde ich die?

Um die E-ID nutzen zu können, braucht es auch eine PIN, mit der man jede Identifikation freigeben muss. Kann man weder die temporäre Transport-PIN (fünf Stellen) noch die dann selbst gesetzte PIN (sechs Stellen) finden, muss man die PIN zurücksetzen lassen. Das geht über eine eigene Webseite. Danach kommt eine neue Transport-PIN per Brief, die man in der Ausweisapp 2 in die reguläre PIN ändert.

Bauche ich auch ein Kartenlesegerät?

Nein. Kaum verfügbare Anwendungen und teils unsichere Lesegeräte verhagelten dem E-Perso einst den Start und ließen Bürger skeptisch zurück, erinnert sich Maximilian Heitkämper von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Längst können NFC-fähige Smartphones den E-Perso durch einfaches „Dranhalten“ auslesen, die Daten sogar an Windows- und Mac-Rechner weitergeben. Mobilgerät und Computer koppeln sich übers WLAN. Nur die kostenlose Ausweisapp 2 muss auf Telefon und Rechner installiert sein. Wer ein Kartenlesegerät besitzt oder lieber nutzen möchte, kann das weiterhin tun. Als Alternative für Linux-Rechner, die die Ausweisapp 2 nicht unterstützten, empfiehlt die Stiftung Warentest das Programm Open-E-Card.

Was kann ich mit der E-ID überhaupt machen?

Fürs Online-Ausweisen listet der Bund derzeit 250 Anwendungen: Etwa Rentenauskunft, Führungszeugnis-Antrag, Fahrzeugzulassung, Elster-Steuer-Portal, Punkte-Abfrage in Flensburg, Kontoeröffnung bei Banken oder das Aktivieren von Prepaid-SIM-Karten. Weitere wichtige E-ID-Projekte seien absehbar, sagt Maximilian Heitkämper, etwa das Behördenpostfach (Bund-ID), das für jeden Bürger eingerichtet wird oder die ab Ende 2024 elektronische Patientenakte.

Was ist mit anderen Identifizierungslösungen?

Das Identifizieren von Menschen über die Online-Ausweisfunktion ist nicht nur der offiziellen, im Auftrag des Bundes entwickelten Ausweisapp 2 vorbehalten. Der Zugriff auf die E-ID ist EU-weit offen für zertifizierte und zugelassene Lösungen anderer Dienstleister wie etwa Authada, IDnow (vormals Identity), Postident oder Verimi, die auch eigene Apps zum Auslesen des E-Persos über NFC-Smartphones anbieten. Verbraucherschützer Heitkämper rät aber dazu, Alternativen nur dann einzusetzen, wenn man mit der Ausweisapp 2 nicht weiterkommt.

Was hat es mit Smart-E-ID auf sich?

Es soll noch einfacher werden, irgendwann: Smart-E-ID nennt sich die geplante Integration der Online-Ausweisfunktion ins Smartphone, die seit September 2021 sogar Gesetzesrang hat. Smart-E-ID bedeutet, dass die Ausweisdaten im – falls vorhanden – Sicherheitschip (Secure Element) des Smartphones gespeichert werden. Das macht es überflüssig, den E-Perso von außen ans Telefon zu halten, das digitale Ausweisen soll also noch schneller gehen. Seit Ende März 2022 läuft in Regie des zuständigen Bundesinnenministeriums ein Pilotprojekt unter Berücksichtigung einer möglichen Brieftaschen-App, in die auch ein digitales Abbild des Führerscheins wandern könnte.

Und was ist mit EU-ID oder EU-Wallet gemeint?

Es ist auch eine sogenannte europäische digitale Identität geplant. Meint: Die E-ID soll künftig in der ganzen EU nutzbar sein und auf digitalen, kostenlosen Brieftaschen (Wallets) in Gestalt von Smartphone-Apps basieren. Darauf hatten sich Rat und Parlament Ende Juni geeinigt. Die EU-ID soll sich nicht nur auf die Ausweisdaten der nationalen E-ID beschränken. Auch digitale Abbilder von Führerschein, Geburtsurkunde, Zeugnissen oder Rezepten sollen in die EU-Wallet. Auch eine kostenlose Unterschriftfunktion soll es geben.

Sind meine digitalen Ausweisdaten sicher?

Ja. Nur Anbieter mit einem staatlichen Berechtigungszertifikat dürfen Ausweisdaten auslesen, und zwar Namen, Geburtsdatum und -ort sowie Adresse (Geburts-, Ordens-, Künstlernamen und Doktorgrad nur, falls angegeben). Auf Foto, Fingerabdrücke und Ausweis-Seriennummer können nur hoheitliche Stellen wie Polizei oder Zoll zugreifen. Zum sparsamen Umgang mit persönlichen Daten können Unternehmen und Dienste die E-ID auch mit einer Pseudonymfunktion nutzen. Bei der EU-Wallet sollen künftig die Bürger entscheiden.

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