Einer zahlt, alle sind versichert

von Redaktion

VON ANNETTE JÄGER

Einer zahlt, alle sind versichert – die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) entlastet Familien finanziell. Fängt der Nachwuchs nach der Schule zu jobben an, muss man aufpassen, sonst drohen Beitragsnachzahlungen.

Prinzip

Der gesetzlich krankenversicherte Hauptverdiener der Familie zahlt den Beitrag, und Ehepartner wie auch Kinder sind kostenlos mitversichert – so funktioniert die Familienversicherung. „Alle Familienangehörigen können sämtliche Leistungen der Krankenkassen in Anspruch nehmen“, sagt Julika Unger, Gesundheitsexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dieses Angebot gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. „Junge Paare mit Kinderwunsch, die gut verdienen und einen Wechsel in die Private erwägen, sollten das gut abwägen“, rät sie. Denn bei privaten Krankenversicherungen muss für jedes Mitglied ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Das ist viel teurer.

Die Versicherten

Es müssen nicht zwingend eigene Kinder sein, um die Familienversicherung zu nutzen. Sie gilt für alle Familienangehörigen. Dazu gehören Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und neben leiblichen Kindern auch Adoptiv-, Stief-, Enkel- und Pflegekinder, wenn sie vom versicherten Mitglied versorgt werden. „Nichtverheiratete, die keine eingetragenen Lebenspartner sind, können die Familienversicherung nicht nutzen“, sagt Unger.

Voraussetzungen

Die Familienversicherung gilt nur, wenn ein Elternteil – und die Kinder natürlich auch – so gut wie keine Einkünfte hat. Maximal 485 Euro brutto sind erlaubt im Monat, wird ein Minijob ausgeübt, sind es 520 Euro. Elterngeld wird nicht berücksichtigt. Der Wohnsitz des mitzuversichernden Mitglieds muss in Deutschland sein, und es darf keine andere Form der Krankenversicherung gelten. Eltern müssen Neugeborene auf eigene Initiative bei der Kasse anmelden und einen Antrag auf Familienversicherung stellen.

Konstellationen

Die Familienversicherung funktioniert am einfachsten, wenn beide Ehepartner gesetzlich versichert sind. Ist einer privat versichert und verdient regelmäßig mehr als der Ehepartner und oberhalb der geltenden Versicherungspflichtgrenze in der GKV (2023: 66 600 Euro im Jahr), müssen die Kinder auch privat versichert werden, oder sie können freiwillige Mitglieder in der GKV werden. „Liegt das Einkommen des privat versicherten Elternteils über der geltenden Versicherungspflichtgrenze, gibt es für diesen erst einmal auch keine Chance, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln“, erklärt Unger.

Dauer

Kinder können bis zum 25. Geburtstag mitversichert werden, wenn sie einer Ausbildung nachgehen. Doch aufgepasst: Wenn sie selbst regelmäßig mehr als 485 beziehungsweise 520 Euro monatlich verdienen, endet die Familienversicherung schon vorher. „Familien sollten das im Blick haben und bei der Krankenkasse melden, sonst müssen sie unter Umständen Beiträge nachzahlen“, so Unger.

Wenn das Kind keiner Ausbildung nachgeht, endet die Familienversicherung schon mit dem 23. Geburtstag, auch wenn das Kind noch nicht berufstätig ist. Dann gilt automatisch die freiwillige Versicherung in der GKV, und es fallen monatliche Mindestbeiträge von rund 200 Euro an. Kinder, die eine Behinderung haben und sich nicht selbst versorgen können, bleiben unbegrenzt familienversichert.

Scheidung

Solange verheiratete Eltern getrennt leben, können sie weiterhin in der Familienversicherung bleiben. Erst wenn das Scheidungsurteil rechtskräftig ist, endet die Familienversicherung. Der mitversicherte Elternteil ist dann automatisch freiwillig versichert, der Mindestbeitrag liegt bei rund 200 Euro im Monat.

Mehr Informationen

Das mehrseitige Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 52 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 7. September. Sie können auch einen mit 1,00 Euro frankierten und adressierten Rückumschlag plus 1,60 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Familienversicherung“ schicken an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf. Oder Sie senden eine E-Mail an folgende Adresse: ratgeber@biallo.de.

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