Finanzierung des Heizungstauschs

von Redaktion

VON MANFRED FISCHER

Das geplante Förderprogramm zum Heizungsaustausch soll Anfang 2024 starten. Das Gesetz zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Es soll zunächst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Für Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Diese soll in Kommunen über 100 000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.

Wer auf eine neue Heizung umstellt, sollte mit Weitblick kalkulieren. Ab nächstem Jahr soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Obgleich das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch Gegenstand kontroverser Diskussionen ist, sollten sich Hauseigentümer auf die „Wärmewende“ im Heizungskeller einstellen. Welche Kosten sind mit verschiedenen Heizsystemen verbunden? Wie lässt sich die neue Anlage finanzieren?

Zeitpunkt

Die Preise für Heizungen, Einbau und Wartung sind kräftig gestiegen. Und der Trend wird sich vor dem Hintergrund der Lohnsteigerungen fortsetzen. Christa Butterhof-Lorenz, Vorstandsmitglied im Energieberaterverband GIH in Bayern, empfiehlt Hauseigentümern Umsicht: „Meinen Kunden, deren Heizung alt ist, rate ich: Solange die Schlotfegerin die Emissionswerte nicht bemängelt, der Energieverbrauch nicht zu hoch ist, erst mal abwarten. Nachhaltig bedeutet nicht zuletzt, das zu nutzen, was vorhanden ist – auch wenn es eine Ölheizung ist.“ Die Kaminkehrer-Meisterin glaubt, dass sich der Heizungsmarkt in drei bis fünf Jahren entspannt: „Eine Luft-Wärmepumpe wird es dann für schätzungsweise 20 000 Euro geben.“ Auch das Bundeswirtschaftsministerium rechnet mit deutlich sinkenden Kosten für Wärmepumpen, wenn diese häufiger verkauft werden. Mittelfristig seien Kostensenkungen inklusive Installation von etwa 40 Prozent zu erwarten.

Einige Regelungen im Gebäudenergiegesetz bleiben abzuwarten: Laut Plänen der Ampel-Regierung soll es zusätzlich zur Förderung einen Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten geben – als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung. Von 2028 an soll die Förderung um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre abgeschmolzen werden. Dieser Geschwindigkeitsbonus soll allen selbstnutzenden Wohneigentümern gewährt werden, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen.

Verbrauchskosten

Das Institut für „Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung“ der Universität Stuttgart (IER) erstellt jährlich einen Kostenvergleich verschiedener Heizungen für ein modellhaftes Einfamilienhaus. In der Vergangenheit schnitten Erdgasheizungen in unsanierten Altbauten in der Regel mit am besten ab. Selbst mit der staatlichen Gaspreisbremse ist die Technik in solchen Häusern jetzt vergleichsweise teuer. Um einige hundert Euro pro Jahr geringer fallen die Verbrauchskosten mit Holzpellets als Energieträger aus. Wärmepumpen sind im sanierten Altbau eine günstige Lösung, wenn ein Teil des Stroms mit einer PV-Anlage selber erzeugt wird.

Dämmung

IER-Forschungsleiter Ludger Eltron rät, den Wärmebedarf, soweit das sinnvoll ist, zu reduzieren. „Auf das richtige Maß kommt es an. Ich würde das Haus nicht doppelt dick einpacken und jeden Quadratzentimeter ausreizen“, sagt er. Den verbleibenden Wärmebedarf sollte man „ohne Zuhilfenahme fossiler Energiequellen“ abdecken.

Zuschuss vom Staat

Für die Wärmewende im Heizungskeller ist eine Reform der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) in Vorbereitung. Aktuell zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse je nach Heizsystem von zehn bis 30 Prozent. Das künftige Förderkonzept soll eine Grundförderung für alle GEG-konformen Anlagen in Höhe von 30 Prozent umfassen. Hinzukommen Boni, die sich bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent kumulieren lassen.

Bereits jetzt wird der Einbau neuer Heizungen wie Wärmepumpen vom Staat gefördert. Zu einem neuen Förderprogramm liegen Pläne der Ampel-Fraktionen vor. Demnach soll es eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten klimafreundlicherer Heizungen für alle Wohn- und Nichtwohngebäude geben. Zusätzlich soll ein Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten eingeführt werden – das soll gelten für alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40 000 Euro pro Jahr, wobei der jeweilige Haushalt zu betrachten ist.

Modernisierungskredit

Nicht immer reicht der Zuschuss vom Staat. Helfen kann dann ein Modernisierungskredit. Solche Kredite sind oft bonitätsunabhängig, das Volumen reicht bis 50 000, teils bis 80 000 Euro. Manche Banken räumen für grüne Modernisierungsvorhaben Zinsabschläge ein.

Bausparen

Bausparverträge gelten als probates Mittel, um gegen steigende Bauzinsen vorzubeugen. Denn bei Vertragsabschluss werden die Sparzinsen – für die Ansparphase – und die Darlehenszinsen – für die Zuteil- und Darlehensphase – festgeschrieben. Dieses Finanzierungsmodell wird auch für „kleinere“ Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben angeboten. Wer in sechs oder sieben Jahren einen Kapitalbedarf bis zu 50 000 Euro hat, kann ihn so abdecken.

Mit Material von dpa

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Das mehrseitige Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 53 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 14. September. Oder senden Sie einen mit 1,00 Euro frankierten und adressierten Rückumschlag plus 1,60 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Heizungstausch“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf. Oder Sie schicken eine E-Mail an: ratgeber@biallo.de.

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