Ein heftiger Streit, der Abbruch einer Ausbildung oder kaum Besuche im Alter: Manche Eltern würden ihre Kinder aus solchen Gründen wohl gerne enterben – doch die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind hoch. Grundsätzlich geht es aber – bei einer sogenannten Erbunwürdigkeit.
. Was als schwere Ver
Dieser Artikel (ID: 1914771) ist am 01.09.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).