Das Recht auf Vergessen – auch das ist ein Internetthema. Wann es eine Pflicht zur Löschung von Einträgen gibt, das regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wie sich die Rechte durchsetzen lassen, ist freilich eine andere Frage. Vereinfacht ausgedrückt besagt die Datenschutz-Grundverordnung,
Dieser Artikel (ID: 1914769) ist am 01.09.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).