Haushaltshilfen arbeiten meist schwarz

von Redaktion

VON HELGE TOBEN UND ANDREAS HÖSS

Haushaltshilfen werden in Deutschland weiter nur selten angemeldet. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in einer am Samstag veröffentlichten Analyse. „Seit Jahren liegt die Zahl der Haushaltshilfen, die nicht angemeldet werden und ohne Absicherung und Unfallversicherungsschutz illegal arbeiten, laut unseren Schätzungen bei über 90 Prozent“, sagt Studienautor Dominik Enste.

Für die aktuelle Schätzung wertete das IW jüngst veröffentlichte Ergebnisse aus dem „sozio-ökonomischen Panel“, einer repräsentativen Langzeitbefragung privater Haushalte, aus. Demnach beschäftigten 2021 nach eigenen Angaben etwa 4,3 Millionen Haushalte regelmäßig oder gelegentlich eine Hilfe, also rund jeder zehnte Haushalt. Werden davon die rund 290 000 meldenden Haushalte, die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie die Selbstständigen abgezogen, ergibt sich laut IW eine Lücke von gut 3,9 Millionen Haushalten. In ihnen werde „schwarz“ gereinigt, gemäht oder bei der Bewältigung des Alltags geholfen.

Privatleute scheuen oft Verträge

Eine Anmeldung bei der Minijobzentrale werde oft von beiden Seiten gescheut, erklärte Enste. „Auch wenn Haushaltshilfen nicht selten viele Jahre im Haushalt arbeiten und ein gutes Vertrauensverhältnis aufgebaut wird, möchten Haushalte oft keine vertraglichen Verpflichtungen eingehen.“ Ein Privathaushalt sei für viele kein Arbeitsort wie jeder andere. „Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder während des Urlaubs der Haushaltshilfe sind eine ungewohnte und ungewollte Verpflichtung.“

Umgekehrt ist es laut Enste für viele Hilfen unattraktiv, Sozialversicherungsabgaben zu zahlen, weil sie keine zusätzlichen Leistungen erhalten. So seien sie über die Familienversicherung krankenversichert oder könnten absehbar keine Rente oberhalb der Mindestsicherung erreichen. Außerdem scheuten sie bürokratische Hürden. „So boomt im und rund um den Privathaushalt weiter die Schattenwirtschaft.“

Haushaltshilfen oft bei Pflegebedürftigkeit

Die Analyse ergab außerdem, dass Haushalte, in denen Angehörige gepflegt werden, viel häufiger Haushaltshilfen beschäftigen. Während 8,6 Prozent der Haushalte ohne Pflegebedürftigen jemanden beschäftigen, liegt der Anteil bei Haushalten mit Pflegebedarf bei 37,4 Prozent – ein großer Unterschied.

„Mit Blick auf die weiter stark steigende Zahl der Pflegebedürftigen und den dadurch zunehmenden Unterstützungsbedarf auch im Alltag jenseits der eigentlichen Pflege sollten auch in Deutschland endlich einfache Gutscheinmodelle getestet werden“, forderte der Experte für Verhaltensökonomik und Wirtschaftsethik. Dabei setzt der Staat durch Subventionen stärkere Anreize für die Anmeldung einer Hilfe. Laut Enste könnten solche Modelle zielgenau und effizient helfen.

Bis zu 5000 Euro Strafe bei Schwarzarbeit

Die Minijob-Zentrale, die als zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügig Beschäftigten in Deutschland fungiert, warnt eindringlich davor, schwarz zu putzen, einen Garten zu pflegen, Rasen zu mähen oder Senioren zu betreuen. „Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe nicht anmelden, ist das illegal und Schwarzarbeit“, heißt es auf der Webseite der Einrichtung, die für das Bundeszentralamt für Steuern tätig ist. „Wegen dieser Ordnungswidrigkeit müssen Sie mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro rechnen.“

Demgegenüber wirbt die Minijob-Zentrale mit vielen Vorteilen für beide Seiten, wenn der Job tatsächlich angemeldet wird. So haben auch Minijobber in privaten Haushalten ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, zahlen Beiträge in die Rentenversicherung ein und sind bei Unfällen versichert. Das schafft auch für Arbeitgeber Sicherheit, die zudem 20 Prozent oder maximal 510 Euro im Jahr ihrer Kosten von der Steuer absetzen können. Bei der Kinderbetreuung sind es sogar zwei Drittel beziehungsweise maximal 4000 Euro pro Kind und pro Jahr.

Maximal 15 Prozent an Abgaben

Meldet ein Privathaushalt seine Putzfrau oder seine Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale an, sind die Abgaben überschaubar. „Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin im Privathaushalt zahlen Sie für einen Minijob mit Verdienstgrenze Abgaben von maximal 14,94 Prozent“, verspricht die Minijob-Zentrale. Diese setzen sich aus einem Pauschbeitrag zur Kranken- und Rentenversicherung, einer Umlage für Krankheit oder Schwangerschaft und einer Pauschalsteuer in Höhe von zwei Prozent zusammen. Für Beschäftigte fällt ein Beitrag in Höhe von 13,6 Prozent zur Rentenversicherung an.

Im Arbeitsvertrag müssen Beginn und Dauer des Minijobs, der Verdienst, die Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch und die Kündigungsregeln geregelt sein. Einen Mustervertrag gibt es auf der Seite der Minijob-Zentrale.

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