VERBRAUCHER

Balkon-Solaranlage: Klage gegen Aldi

von Redaktion

Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Aldi wegen einer aus ihrer Sicht irreführenden Werbung für Balkon-Solaranlagen. Nach Angaben der Verbraucherschützer wird die erreichbare Leistung der Photovoltaik-anlage deutlich zu hoch angegeben, was Verbraucher „in die Irre“ führe und gegen geltendes Recht verstoße. Nach einer Abmahnung erhoben die Verbraucherschützer daher Klage auf Unterlassung dieser Werbung. Die Solaranlage für Balkone wurde demnach im Onlineshop von Aldi angeboten. Beworben wurde sie der Verbraucherzentrale zufolge als Balkonkraftwerk mit einer „Ausgangsspitzenleistung max. 600 W“. Tatsächlich sei das aber lediglich die maximale Leistung des mitgelieferten Wechselrichters. Mit den beiden Solarmodulen werde nur eine maximale Leistung von 350 Wp (Watt peak) erreicht. Aldi habe mit einer Gesamtleistung geworben, die das Balkonkraftwerk nicht erreichen könne. afp

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