Da die Schuld getilgt ist, haben Sie einen Anspruch darauf, dass die fünf Erben der Löschung zustimmen. Erteilen die Erben die Bewilligung nicht, müsste dies im Zweifel klageweise durchgesetzt werden. Zunächst sollten Sie die Erben also noch einmal kontaktieren mit dem Hinweis, dass sie die Bewilligung erteilen müssen. Dabei sollten Sie auch eine Frist setzen. Sollte die Bewilligung auch dann nicht erteilt werden, müsste eine Klage erhoben werden. Lassen Sie sich von Experten oder einem Rechtsanwalt beraten.