Wer in einer Autobahnbaustelle auf die nebenliegende Fahrspur gerät, muss bei einem Unfall haften – aber womöglich nicht allein. Den Unfallgegner trifft eine Mitschuld, wenn sein Fahrzeug die für seine Spur geltende Maximalbreite überschreitet. Das zeigt ein Urteil (Az.: 4 O 101/20) des Landgerichts Hagen, auf das der ADAC hinweist. In dem Fall fuhr ein Lkw in einer Baustelle auf der rechten Spur. Daneben, auf der linken Spur, fuhr ein SUV. Der Lkw geriet rund zehn Zentimeter weit in die Fahrspur des SUVs hinein, wo es zu einer Streifkollision kam. Der SUV-Fahrer verlangte vollen Schadenersatz von der Lkw-Versicherung, diese wollte aber nur die Hälfte begleichen. Die Sache ging vor Gericht, wo die Lkw-Versicherung Recht bekam. dpa