Zu viel gezahltes Elterngeld kann auch noch nach Jahren zurückgefordert werden. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Hamburg hervor (AZ: L 2 EG 1/23 D). Der Fall: Einer Mutter wurde im Jahr 2015 vorläufig Elterngeld für 12 Monate bewilligt. Bei der endgültigen Festsetzung kam aber ein geringerer Betrag zustande als gezahlt. Die Frau wurde durch einen Fehler der Elterngeldstelle allerdings nicht darüber informiert. Erst sieben Jahre später erhielt sie die Aufforderung zur Rückzahlung von mehr als 3000 Euro. Die Frau klagte dagegen. Das Gericht wies die Klage ab. Es bestehe keine zeitliche Begrenzung, in der eine Überzahlung zurückgefordert werden müsse. Demnach ist der Fall auch nicht verjährt so das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“.