Wer gemeinsam mit dem Partner oder der Partnerin eine Immobilie kauft, steht für die Kreditverbindlichkeiten in der Regel auch gemeinsam ein. Stirbt einer der Partner, kann es für den anderen schnell finanziell eng werden. Mitunter bleibt dann nur der Verkauf
Dieser Artikel (ID: 1955051) ist am 10.11.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).