Bei solchen Verträgen ist die häusliche Pflege zu gewährleisten, entweder selbst durch den Übernehmer oder indem er die Kosten für Pflegekräfte aufbringt. Ist eine häusliche Pflege nicht mehr möglich und muss der Berechtigte in ein Pflegeheim, so regelt in Bayern Art.
Dieser Artikel (ID: 1960600) ist am 20.11.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).