RECHT

Luxusvermietung spart keine Steuern

Verluste aus der Vermietung von Luxusimmobilien mindern in der Regel nicht die Steuern. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München lehnte die steuerliche Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung von drei Villen an die eigenen Kinder ab. (Az. IX R 17/21) Das klagende Ehepaar hatte drei Villen mit einer

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Samstag, 27. Dezember 2025

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