Wer bezahlt das Pflegeheim?
Bei solchen Verträgen ist die häusliche Pflege zu gewährleisten, entweder selbst durch den Übernehmer oder indem er die Kosten für Pflegekräfte aufbringt. Ist eine häusliche Pflege nicht mehr möglich und muss der Berechtigte in ein Pflegeheim, so regelt in Bayern Art. 18 des Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches, dass der Berechtigte eine Geldrente bekommt, allerdings nicht in Höhe der Kosten des Pflegeheimes, sondern in Höhe der Kosten, die sich der Verpflichtete erspart hat, weil die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist.