RECHT

Luxusvermietung spart keine Steuern

von Redaktion

Verluste aus der Vermietung von Luxusimmobilien mindern in der Regel nicht die Steuern. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München lehnte die steuerliche Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung von drei Villen an die eigenen Kinder ab. (Az. IX R 17/21) Das klagende Ehepaar hatte drei Villen mit einer Wohnfläche von jeweils mehr als 250 Quadratmetern gekauft. Diese vermieteten sie an ihre volljährigen Kinder. Die Mieten waren freilich nicht kostendeckend. Den Eltern entstanden Verluste bis zu 216 000 Euro pro Jahr. Diese verrechneten sie in ihren Steuererklärungen mit anderen Einkünften, woraus sich erhebliche Steuereinsparungen ergaben.  dpa

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