LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Fällt wegen dem Wohnrecht Steuer an?

Wird durch Schenkung oder Erbschaft ein Kind bereichert, unterliegt dies der Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer. Der Freibetrag beträgt je Elternteil 400 000 Euro. Alles darüber ist steuerpflichtig, sofern die Schenkung oder Erbschaft nicht steuerfrei ist. Eine Steuerfreiheit gibt es zum Beispiel für

Mittwoch, 5. November 2025

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