LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Fällt wegen dem Wohnrecht Steuer an?
Wird durch Schenkung oder Erbschaft ein Kind bereichert, unterliegt dies der Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer. Der Freibetrag beträgt je Elternteil 400 000 Euro. Alles darüber ist steuerpflichtig, sofern die Schenkung oder Erbschaft nicht steuerfrei ist. Eine Steuerfreiheit gibt es zum Beispiel für