Luxusobjekt senkt Steuerlast nicht

Schreibt eine vermietete Luxusimmobilie Verluste, dann können diese nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften verrechnet werden, um so weniger Steuer zahlen zu müssen. Das zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: IX R 17/21). Hat eine Immobilie mehr als 250 Quadratmeter Wohnfläche, gehen die Fin

Mittwoch, 5. November 2025

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