Schreibt eine vermietete Luxusimmobilie Verluste, dann können diese nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften verrechnet werden, um so weniger Steuer zahlen zu müssen. Das zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: IX R 17/21). Hat eine Immobilie mehr als 250 Quadratmeter Wohnfläche, gehen die Fin
Dieser Artikel (ID: 1961229) ist am 21.11.2023 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).