Für die Beantwortung der Frage, ob der entsprechende Sondereigentümer oder die Gemeinschaft für die Kosten der Renovierung des Erkers aufkommen muss, ist maßgeblich, welche Regelungen hierzu in der Teilungserklärung getroffen wurden. Ist dort nichts Anderweitiges geregelt und ist der Erker Gemeinschaftseigentum, so muss grundsätzlich auch die Gemeinschaft die Kosten der Reparatur bzw. Renovierung tragen. Möglich ist jedoch, dass für diese Maßnahme eine andere Kostenverteilung vereinbart wird. Dies müsste die Gemeinschaft allerdings erst in der nächsten Eigentümerversammlung beschließen. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten an die Hausverwaltung. Hilfreich ist es dabei auch, wenn Sie sich vorab mit anderen Eigentümern zusammentun, die die Situation genauso sehen wie Sie.