LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Bei Nießbrauch keine Versammlungen
Christa P.: „Ich habe im April dieses Jahres meine vermietete Eigentumswohnung meinen beiden Kindern (zu gleichen Teilen) mit Nießbrauchsrecht überschrieben. Als ich diese Eigentumsänderung der Hausverwaltung mitteilte, wurde ich darüber informiert, daß ich bei den Versammlungen eigentlich nicht meh