Vorsicht mit der Videoüberwachung

Wer eine Videoüberwachungsanlage installierten will, darf damit nur das eigene Grundstück überwachen. Die Videoaufnahmen dürfen sich also nicht auf fremde Grundstücke, auf öffentliche Wege oder das Sondereigentum einzelner Eigentümer erstrecken. Darauf macht der Verbraucherschutzverband Wohnen im Ei

Mittwoch, 5. November 2025

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