Besserverdiener müssen Ersparnisse aus der staatlichen Gaspreisbremse doch nicht versteuern. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend, auf die ursprünglich vorgesehene Besteuerung der sogenannten Dezemberhilfen 2022 zu verzichten. Eine entsprechende Regelung hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) vor einigen Monaten in Aussicht gestellt, weil die entstehenden Bürokratiekosten höher seien als die zu erwartenden Steuereinnahmen. Weil die Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine stark gestiegen waren, hatte der Staat im Jahr 2022 den Dezemberabschlag für Gas übernommen. Menschen mit einem Jahreseinkommen von mehr als 66 000 Euro sollten diese Finanzhilfe allerdings versteuern. Wenn auch der Bundesrat zustimmt, wird diese Regelung nachträglich gestrichen.
Bislang können Verbraucher häufig keinen Schadenersatz verlangen, weil Hersteller entweder nicht in der EU sitzen oder das betreffende Unternehmen bereits nicht mehr existiert. Das soll sich nun ändern, die EU hat diese Woche eine neue Richtlinie dazu vorgelegt. In Zukunft ist in einem solchen Fall das Unternehmen zuständig, das ein defektes Produkt in die EU importiert hat. Vor Gericht müssen Betroffene allerdings weiter selbst belegen, dass ein defektes Produkt den Schaden verursacht hat. Das sei die größte Schwäche der Richtlinie, kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Freitag. Das Gesetz gilt auch für Software-Schäden, wenn etwa durch einen Fehler im Betriebssystem Daten vom Computer verloren gehen. Zudem werden in der EU künftig Auswirkungen auf die psychische Gesundheit als Schäden anerkannt. Europaparlament und Mitgliedstaaten müssen der Einigung noch formal zustimmen.