RECHT

Schlechtes Internet: Kaum Beschwerden

von Redaktion

Der vor zwei Jahren eingeführte Anspruch auf Preisminderung bei schlechtem Internet wird von den Verbraucherinnen und Verbrauchern nur wenig genutzt. Während in den ersten zwölfeinhalb Monaten rund 108 000 Nutzer die notwendigen Messungen einer Desktop-App der Bundesnetzagentur starteten, waren es in den darauffolgenden zehn Monaten (Januar bis Oktober 2023) nur knapp 50 000. Das teilte die Bonner Bundesbehörde der Deutschen Presse-Agentur mit. Verbraucher haben Anspruch auf Minderung ihres Internet-Monatspreises, wenn die Leistung ihres Festnetz-Anschlusses deutlich abweicht von der vertraglich zugesicherten Qualität.

Für diesen Anspruch brauchen sie ein Messprotokoll, was man nach Nutzung der Desktop-App breitbandmessung.de bekommt. Das wiederum ist aufwendig, in einem starren Zeitkorsett sind 30 Messungen an unterschiedlichen Tagen vorgeschrieben. Nur jeder vierte Nutzer hält durch und beendet die 30 Messungen.

Der Internet-Branchenverband VATM begründet die geringe Beschwerdezahl mit der Leistungsfähigkeit deutscher Netze. Verbraucherschützer verweisen hingegen auf das komplizierte Erstellen des Messprotokolls und die Tatsache, dass man für die Messungen ein Lan-Kabel brauche. „Das geht am digitalen Alltag vorbei: Viele Menschen nutzen daheim vor allem Tablets oder Laptops, die gar keinen Lan-Anschluss mehr haben“, sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW.

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