Neuerungen für Verbraucher

von Redaktion

VON MAIK HEITMANN

Neben den großen, gibt es auch viele kleine Änderungen, die es im Jahr 2024 zu beachten gilt. So wird der Kinderreisepass abgeschafft und es ist geplant, dass Männer bezahlten „Vaterschaftsurlaub“ erhalten können.

Ausbildungsgarantie

Junge Menschen, die keine Ausbildung finden können, haben ab dem 1. August 2024 eine Garantie auf eine Lehrstelle. Das bedeutet, dass diejenigen, die trotz aller Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben, einen Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung anmelden können.

Cannabis

Die Erlaubnis, in Maßen legal Cannabis konsumieren zu dürfen, ist gesetzlich noch nicht verabschiedet. Geplant ist, dass jeder Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen darf. Außerdem soll jede volljährige Person eines Haushalts für den Eigenkonsum bis zu drei Cannabispflanzen anbauen dürfen.

E-Autos

Der Umweltbonus für den Kauf eines E-Autos wird gesenkt auf 3000 Euro (vorher bis zu 4500 Euro). Außerdem gibt es keinen Cent Förderung mehr für E-Autos, die mehr als 45 000 Euro kosten. Außerdem interessant: Ab Juli 2024 gilt für neue Schnellladesäulen, dass mindestens eine kontaktlose Zahlung mit gängigen Debit- oder Kreditkarten möglich sein muss.

E-Rezept

Das E-Rezept wird zum Standard und ab 1. Januar für alle gesetzlich Krankenversicherten verpflichtend etabliert. Ärzte müssen das E-Rezept ausstellen. Patienten haben dann drei Möglichkeiten, ein Rezept einzulösen: per elektronischen Gesundheitskarte, per E-Rezept-App oder mittels Papierausdruck.

Energiepreisbremse

Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme wurden verlängert. Sie waren ursprünglich bis Ende 2023 befristet und gelten nun aber bis zum 31. März 2024.

Führerschein

Bis zum Jahr 2033 müssen etliche ältere Führerscheine schrittweise in neue einheitliche EU-Dokumente umgetauscht werden. Der Umtausch läuft bereits – und zwar schrittweise nach Geburtsjahrgängen. 1965 bis 1970 Geborene müssen ihren Führerschein (mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998) spätestens bis zum 19. Januar 2024 umtauschen.

Kabelanschluss

Bisher war es meist so: Wer zur Miete wohnt, zahlt die Kosten für den Kabel-Fernsehanschluss mit, egal ob dieser genutzt wird oder nicht. Möglich wurde das durch das sogenannte Nebenkostenprivileg, dass Hauseigentümern erlaubte, die Kabelgebühren über die Nebenkosten an die Hausgemeinschaft weiterzugeben. Dieses Privileg hat die Politik bereits seit Dezember 2021 gestrichen, bis zum 30. Juni läuft eine Übergangsfrist. Danach können alle Mieter ihre Fernsehempfangsart frei wählen und, falls gewollt, auch einen eigenen Kabelvertrag abschließen. Verpflichtend ist das dann aber nicht mehr.

Kinderreisepass

Ab 2024 werden Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt. Eltern, die mit ihren Kindern über die Grenzen der Europäischen Union hinaus reisen, benötigen dann einen Reisepass mit Chip. Aber es gibt eine Übergangsfrist: Bis zum 31. Dezember 2023 dürfen die herkömmlichen Pässe noch ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bis zum jeweiligen Gültigkeitsende dürfen Kinder dann auch noch mit dem alten Pass reisen. Der neue Pass kann im Bürgeramt beantragt werden.

Ladekabel

Ab Herbst 2024 gilt, dass Elektrogeräte wie Smartphones, Kopfhörer oder Tablets mit dem gleichen Kabel aufladbar sein müssen. Der einheitliche Ladestandard in der Europäischen Union ist dann USB-C. Dadurch soll unter anderem weniger Elektroschrott produziert werden.

Mobilitätszuschuss

Ab dem 1. April 2024 haben angehende Azubis Anspruch auf einen Mobilitätszuschuss, wenn ihr Ausbildungsplatz in einer weiter entfernten Region liegt. Finanziert werden zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr.

Pfand

Zum 1. Januar 2024 wird die Pfandpflicht erweitert: Dann wird ein Einwegpfand in Höhe von 25 Cent auch auf Milch und Milchgetränke in Kunststoffflaschen erhoben.

Steuererklärung

Wird die Steuererklärung für das Jahr 2022 durch einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein erstellt, so muss diese spätestens am 31. Juli 2024 dem Finanzamt vorliegen. Für Selbstausfüller gilt bei der Abgabe der Steuererklärung 2023 die Frist 31. August 2024. Da dies ein Samstag ist, ist eine Fristverschiebung auf den 2. September 2024 möglich

Vaterschaftsurlaub

Die Bundesregierung plant, 2024 einen bezahlten Vaterschaftsurlaub einzuführen. Väter sollen dann nach der Geburt ihres Kindes zwei Wochen lang bezahlt freimachen können, ohne wie bislang dafür Urlaub oder Elternzeit in Anspruch nehmen zu müssen. Es handelt sich um ein Gesetzesvorhaben, das noch nicht umgesetzt wurde.

Winterreifen

Ab Oktober 2024 dürfen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen bei winterlichen Verhältnissen (Eis, Schnee, Schneematsch und Glätte) gefahren werden, wenn sie das „Alpine-Symbol“ tragen (eine Schneeflocke in einem Bergmotiv). Ab 2018 produzierte Reifen, die nur die Kennung „M+S“ (Matsch und Schnee) aufweisen, erfüllen dann nicht mehr die „situative Winterreifenpflicht“.

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