Rodler müssen Rücksicht nehmen

von Redaktion

Wer mit dem Schlitten einen Weg hinabrodelt, auf dem auch Fußgänger unterwegs sind, sollte nicht zu schnell unterwegs sein. Sonst muss man nach einer Kollision womöglich empfindliche Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen leisten. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin.

Wintersportler müssten auf gemeinsam genutzten Wegen innerhalb einer „überschaubaren Strecke“ anhalten können, erklären die Fachleute. Sie verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München (Az.: 7 U 1195/21).

Darin ging es um einen Fall, in dem ein Rodler auf einem Forstweg mit einem hinauflaufenden Fußgänger kollidiert war. Der Rodler hatte zwar mit Bremsen begonnen, als er die Personen sah, die ihm entgegenkamen – doch mit etwa 20 km/h war er zu schnell, um seinen Schlitten, auf dem er zusammen mit einer Frau saß, noch anzuhalten. So rammte eine Schlittenkufe das Knie des Fußgängers.

Die Sache ging bis vor das OLG. Der Rodler musste laut DAV 15 000 Euro Schmerzensgeld bezahlen, außerdem wurde er zur Übernahme weiterer Schadenersatzforderungen verurteilt. Das Gericht hielt in den Leitsätzen zum Urteil unter anderem fest: „An einen Rodler sind angesichts der drohenden Gefahr der Kollision mit entgegenkommenden Fußgängern dieselben Anforderungen zu stellen wie bei einer unklaren Verkehrslage im Straßenverkehr, bei der man im Zweifel durch Bremsen Klarheit für die anderen Verkehrsteilnehmer schaffen muss.“

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