Ab Juli müssen Mieter Gebühren für etwaiges Kabel-TV im Haus nicht länger pauschal über die Nebenkosten bezahlen. Vermieter werden zu Ende Juni bestehende Sammelverträge mit dem örtlichen Kabelnetzbetreiber kündigen. Schließlich dürfen sie die Kosten fortan nicht mehr ohne Einverständnis umlegen. Betroffen von der Änderung sind Zahlen der AGF Videoforschung zufolge etwa 6,6 Millionen Haushalte in Deutschland, die weder Satelliten- noch Antennenempfang haben und deren Kabelgebühren vom Vermieter über die Nebenkosten abgerechnet werden – unabhängig davon, ob sie den Kabelanschluss tatsächlich nutzen.
Niemand sollte sich aber an der Haustür oder am Telefon von selbst ernannten Medienberatern unter Druck setzen lassen, einen neuen Einzelvertrag fürs Kabel-TV zu unterschreiben, sagt Michael Gundall von der Verbraucherzentrale. Es gilt, den individuell besten Weg zu finden und dabei auch die jeweiligen Kosten abzuwägen.
Kabel (DVB-C) ist längst nicht der einzige Verbreitungsweg für lineares Fernsehen. Es kommt auch via Antenne (DVB-T2 HD), Satellit (DVB-S/S2) und sogar per Streaming über das Internet (IPTV) ins Haus, erklärt Gundall.
Beim Kabel sind Vodafone und Tele Columbus (Pyur) die größten Anbieter. Internet-TV liefern die Provider (etwa Telekom, O2, Vodafone, 1&1 oder regionale Versorger) oder reine Streaming-Anbieter (etwa Joyn, Prime Video, Waipu.tv oder Zattoo), teils auch in Kooperation.
Zudem gibt es sogenannte hybride TV-Lösungen, bei denen die Anbieter Kabel, Antenne oder Satellit mit Internet-Streaming kombinieren.
Empfänger für Antenne, Satellit und Kabel sind in aller Regel im TV eingebaut, teils erhält man eine Box vom Anbieter. Oft sind die Apps der Streaming-Anbieter für das eigene Smart-TV-Modell verfügbar. Falls nicht, kann man zu günstigen Streaming-Sticks oder -Dongles wie Amazon Fire TV, Google Cast/TV oder Roku TV greifen.