Umtausch des Führerscheins: Frist verpasst

von Redaktion

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Auto- und Motorradführerscheine werden bis 2033 nach einem Stufenplan mit Fristen umgetauscht. Für die Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 etwa endet die Frist am Freitag (19. Januar 2024). Und zwar dann, wenn der Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Aber was, wenn man den Termin verpasst hat? Wer ohne ein gültiges Dokument fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei Kontrollen ist mit einem Verwarnungsgeld vonzehn Euro zu rechnen. Anders aber als beim Fahren ohne Fahrerlaubnis, begeht man aber keine Straftat, so der ADAC. Auch im Ausland könnte es Probleme geben, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist mit dem alten Dokument erwischt wird. Auch die Verwarnung könnte teurer ausfallen.  dpa

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