Nicht mehr arbeiten gehen, mehr Zeit für Hobbys und Familie: Wer früher in Rente gehen möchte, hat dazu in Deutschland die Möglichkeit – es gibt aber Fallstricke.
Sicht rechtzeitig informieren
Bereits Jahre vor Rentenbeginn sollten sich Beschäftigte mit dem Thema befassen und einen Kassensturz machen. „Das heißt: Man überprüft seine individuelle Einnahme- und seine Ausgabenseite“, sagt Sandra Wissen von der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd. Dies helfe, ein Gefühl dafür zu bekommen, ob man noch Sparpotenzial habe und vor allem, welches Einkommen man im Alter überhaupt erreichen möchte. „Hilfreich hierfür ist die letzte Renteninformation, die man grundsätzlich zugeschickt bekommt“, sagt die Expertin. „In dieser findet man einen Anhaltspunkt, welchen Betrag man im Rentenfall erwarten kann.“
Die Experten der Zeitschrift „Finanztest“ raten: „Gehen Sie schon mit Anfang 50 zur Altersvorsorgeberatung der gesetzlichen Rentenversicherung.“ So bekomme man eine Vorstellung von der späteren Rente.
„Beratungsgespräche mit der gesetzlichen Rentenversicherung sind kostenlos und neutral“, bekräftigt Sandra Wissen. „Wir informieren, welche Vorsorgemöglichkeiten es gibt, und machen auch – wenn gewünscht – gemeinsam einen Kassensturz mit dem Interessenten.“ Zu erreichen sind die Profis der Rentenversicherung kostenlos unter: 0800/1000 48 00.
Nebenbei privat vorsorgen
„Wer schneller aus dem Berufsleben ausscheiden möchte, muss sein Gehalt durch andere Einkommensquellen ersetzen, die möglichst lange sprudeln“, heißt es im Ratgeber „Früher in Rente und Ruhestand“ der Stiftung Warentest. Die gesetzliche Rente allein reicht womöglich nicht aus, um im Alter alle Ausgaben zu decken. Wer noch im Berufslebens steht und mit einem frühen Rentenstart liebäugelt, sollte die private Altersvorsorge nicht vernachlässigen. „Aktien oder Indexfonds wie ETF eigenen sich besonders gut als Grundbausteine für eine vorgezogene Rentenplanung“, schreiben die Experten. Ein ETF-Sparplan lässt sich schon mit kleinen Monatsbeträgen besparen.
Abschläge nicht unterschätzen
Seit dem Jahr 2012 wird für ab 1947 Geborene die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 ist im Jahr 2031 das Alter von 67 Jahren die Regelaltersgrenze. Regel bedeutet: Es gibt auch Ausnahmen. „Das früheste Renteneintrittsalter ist grundsätzlich das 63. Lebensjahr“, sagt Sandra Wissen von der Rentenversicherung. Wer eine Schwerbehinderung zu mindestens 50 Prozent hat oder gesundheitlich beeinträchtigt, also erwerbsgemindert ist, kann sogar noch früher in Rente gehen.
Frührentner müssen aber finanzielle Einbußen verkraften: „Wer mit 63 Jahren in Rente geht, muss bis zu 14,4 Prozent Abschläge seiner monatlichen Rente in Kauf nehmen“, sagt die Expertin. Voraussetzung: Man kommt auf insgesamt mindestens 35 Versicherungsjahre. Sandra Wissen nennt ein Beispiel: Jemand ist 1961 geboren und würde damit im Alter von 66 Jahren und sechs Monaten regulär in Rente gehen. Kann die Person mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen, kann die Person mit 63 in Rente gehen, müsste aber einen Abschlag von 12,6 Prozent in Kauf nehmen (siehe Tabelle). Arbeitet die Person über das Alter von 63 Jahren weiter, reduziert sich der Abschlag jeden Monat, in dem die Person weiterarbeitet, um 0,3 Prozentpunkte.
„Wer diese Möglichkeit eines vorzeitigen Rentenbezugs für sich in Anspruch nimmt und in Folge dessen Abschläge in der Rente hat, muss wissen, dass die Abschläge dauerhaft bestehen bleiben“, warnt die Expertin. Lediglich diejenigen, die in ihrem Leben viel gearbeitet haben, können ohne Abschläge früher in Rente gehen: Wer vor 1953 geboren wurde und auf mindestens 45 Jahre Versicherungsjahre kam, konnte mit 63 Jahren eine abschlagsfreie Rente beziehen. Für später Geborene steigt das mögliche Renteneintrittsalter für diese Altersrente schrittweise von 63 auf 65 Jahre an. Für den Jahrgang 1964 und alle später Geborenen gibt es die abschlagsfreie Rente frühestens mit 65.
Krankenversicherung nicht vergessen
Wer früher in Rente gehen möchte, sollte bei der Planung nicht vergessen, dass von der Rente Versicherungsbeiträge abgehen. „Das vergessen viele“, warnt Sandra Wissen. „Bei den in der Renteninformation ausgewiesenen Rentenbeträgen handelt es sich immer um Brutto-Beträge.“ Gesetzlich Versicherte müssten rund zwölf Prozent der Rente an die Krankenkasse abzuführen.
Steuerabzug berücksichtigen
Seit 2005 gibt es die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das heißt: „Rentenbeiträge, die in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden, können einerseits von der Steuer abgesetzt werden. Andererseits unterliegt die gesetzliche Rente in der Auszahlungsphase – je nach Kalenderjahr des Renteneintritts – prozentual der Besteuerung“, erklärt Sandra Wissen und nennt ein Beispiel: Ist jemand 2022 in Rente gegangen, so gilt beispielsweise 82 Prozent seiner Rente als „zu versteuerndes Einkommen“.
Ob tatsächlich Steuern zu zahlen sind und wenn ja in welcher Höhe, könne die Rentenversicherung vorab aber nicht sagen, da dies auch immer von anderen Faktoren abhängig sei – etwa von weiteren Einkommensquellen. Wichtig ist aber: Bei der Planung eines frühen Renteneintritts sollte Betroffenen bewusst sein, dass ein Teil der Rente ans Finanzamt gehen kann.